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Logistikwörterbuch

Ziel und Leitfaden des "Raben Wörterbuchs"

Das "Raben Wörterbuch" soll dem Leser helfen, jene Fachbegriffe zu verstehen, die innerhalb der Raben Group und in der Logistikbranche verwendet werden. Bei den hier aufgeführten Definitionen handelt es sich nicht um eine einheitliche Terminologie, d.h. die Begriffe können je nach Verwendungskontext abweichen (beispielsweise bei Gesetzestexten). In diesem Fall sind selbstverständlich die gesetzlichen Definitionen und nicht die im "Raben Wörterbuch" bindend.

Um die Erklärungen der jeweiligen Ausdrücke zu lesen, machen Sie bitte einen Doppelklick auf den jeweiligen Begriff.


 

1. Be- und Entladung

  • Vorgang des Beladens einer Sendung am Versandort oder des Entladens einer Sendung am Empfangsort.
 

2. Werktage

  • Alle Arbeitstage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. (Def.: Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.)
 

3. Frachtdokument

  • Frachtdokumente haben den Sinn die Ware zu indentifizieren und sind nötig um das Handling der Waren einfacher zu gestalten. Sie dienen als Dokument, das als Beweis für den Abschluss eines Transportauftrags dient. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen Frachtbrief.
 

4. EDI (Electronic Data Interchange)

  • ist der vollautomatische elektronische Datenaustausch von Aufträgen, Rechnungen etc. zwichen mindestens zwei Unternehmen. Die Übertragung kann via Modem (analog oder digital) oder via E-Mail (analog zur Möglichkeit der Datenverschlüsselung) erfolgen, wodurch die Kosten nicht höher sind, als die für ein Ortsgespräch. Die Vorteile der EDI liegen hauptsächlich in der Zeit- und Kostenersparnis sowie in der Minimierung des Fehlerrisikos (etwa im Vergleich zum manuellen Erfassen der Aufträge).
 

5. HACCP

  • Abkürzung für "Hazard Analysis and Critical Control Points", einem Konzept zur Gewährleistung der Sicherheit im Lebensmittelbereich. Durch die Identifikation möglicher Risiken können potentielle Schäden während der Produktions- und Distributionskette weitestgehend vermieden werden. Das HACCP-System sollte deshalb in allen Unternehmen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, eingeführt und angewendet werden.
 

6. Transporteinheit

  • Behältnis, in oder auf dem Waren transportiert werden, z.B. Europaletten, Einwegpaletten, Körbe, Container oder Kartons. Eine Sendung kann sowohl aus einer als auch aus mehreren Transporteinheiten bestehen.
 

7. CMR-Abkommen

  • Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, das am 19. Mai 1956 (Journal of Laws 1962, Artikel 49, Paragraph 238) gezeichnet wurde und bei länderübergreifenden gewerblichen Straßentransporten zur Anwendung kommt.
 

8. Nationaler Straßentransport

  • Transport von Gütern, bei dem sich Absender und Empfänger im gleichen Land befinden.
 

9. Frachtbrief

  • Frachtdokument, das dem Spediteur vom Versender ausgehändigt wird und in erster Linie als Beweis für den Abschluss eines Frachtvertrags sowie (bei Unterzeichnung) der Übernahme der Sendung dient. Der Frachtbrief enthält notwendige Informationen bezüglich des Transports, beispielsweise Hinweise auf Zoll- oder Gefahrgut.
 

10. Empfangsort

  • Im Beförderungsauftrag angegebener Ort für die Ablieferung der Sendung.
 

11. Ladestelle

  • Im Beförderungsauftrag angegebener Ort für das Laden der Sendung.
 

12. Absender

  • Im Beförderungsauftrag angegebener Übergeber der Sendung und der Frachtdokumente.
 

13. Empfänger

  • Im Beförderungsauftrag angegebener Empfänger der Sendung.
 

14. Einheiten der Transportkette

  • organisierende Stationen beim Frachtführer. Hinsichtlich der Transportkette gibt es folgende Unterscheidungen:

    a) OCL - Niederlassung, die den Transportauftrag vom Kunden annimmt.

    b) ACL - Auftragsabwickelndes Depot, Versanddepot.

    c) TCL - Niederlassung, von der aus die Sendung weiter verladen wird, Umschlagsdepot.

    d) ECL - Zustellendes Depot, Empfangsbetrieb
 

15. Ladezeiten

  • Im Beförderungsauftrag vereinbartes Zeitfenster, innerhalb dessen die Ware beim Absender geladen werden muss.
 

16. Frachtführer

  • Unternehmer, der für den Transport, das Handling und die Lagerlogistik der Ware verantwortlich ist.
 

17. EUR-Palette

  • Mit "EUR" markierte Holzpalette genormt gemäß UIC 435-2. Die Abmessungen einer Europalette betragen stets 120x 80cm.
 

18. Subunternehmer

  • Unternehmen, mit dem Raben einen "Untervertrag" bezüglich des Transportes hat.
 

19. Spedition

  • Eine Spedition ist ein Dienstleister, der die Versendung von Waren besorgt. Dieses umfasst die Organisation der Beförderung und kann weitere auf die Beförderung bezogene Dienstleistungen enthalten.
 

20. Frachtführer

  • Unternehmen, das den Transportauftrag entgegennimmt und den Transport der Sendung organisiert.
 

21. Sendung

  • Zusammengefasste Güter, die gem. Beförderungsauftrag von einem Absender zu einem Empfänger transportiert werden sollen. Eine Sendung kann aus mehreren Transporteinheiten bestehen.
 

22. Bestimmungen/Vorschriften

  • für Transportaufträge: Innerhalb der Raben Group verwendete Vorschriften bezüglich Transportdienstleistungen, die von solchen in anderen Nachschlagewerken abweichen können. In diesem Fall ist die Definition der Raben Group bindend.
 

23. Entladung

  • Alle, mit der Verbringung der Ware aus der Transporteinheit verbundenen Tätigkeiten, beispielsweise auch die mit dem Entfernen von Verunreinigungen zusammenhängenden Prozesse (Dekontaminierung).
 

24. Gefahrgut (ADR)

  • Güter, die Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren auftreten können. Der Transport von Gefahrgut unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die in den ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) geregelt sind (Journal of Laws 2002, Nr. 199, Artikel 1671 s).
 

25. "Tracking & Tracing"

  • Ein System, das von Raben zur Sendungsverfolgung via Internet eingesetzt wird. Der Sendungsstatus kann während der gesamten Transportkette auf www.raben-group.com abgerufen werden..
 

26. Transportvereinbarung

  • Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur, mit der der Spediteur den Transportauftrag für eine Sendung anerkennt.
 

27. Dienstleistungsvertrag

  • Hauptvertrag für die Durchführung der Transportdienstleistung, der die Zusammenarbeit zwischen Kunde und Spediteur hinsichtlich der Durchführung des Transportes regelt. Sollten Diskrepanzen zwischen der Definition des Dienstleistungsvertrags dieses Lexikons und dem Wortlaut des Dienstleistungsvertrags auftreten, sind letztere verbindlich.
 

28. Zusätzliche Dienstleistungen

  • Zusätzliche Transportdienstleistungen, die über den Standard hinausgehen und entsprechend zusätzlich berechnet werden. Zu den häufigsten zusätzlichen Dienstleistungen gehören:

    a)e-ROD - Möglichkeit zur Erstellung eines elektronischen Abliefernachweises via Internet.

    b) ROP - Wählbare Option, die den Palettentausch sowie die Rückführung zum Absender mit einschließt.

    c)COD - Nachnahmeoption

    c)CFT - Ein zusätzlicher Service, bei dem vom Absender eine bestimmte Gebühr für die Transportleistung, fällig wird auf Grund der Außenstände des Empfängers.

Der Katalog sowie die Regularien hinsichtlich der zusätzlichen Dienstleistungen sind in den jeweiligen Raben Unternehmen festgehalten.

 

29. Beladung

  • Alle, mit der ordentlichen Verbringung der Ware in die Transporteinheit verbundenen Tätigkeiten, beispielsweise auch das Entfernen von Verunreinigungen im Transportmittel, die bei der Beladung entstanden sind (Dekontaminierung).
 

30. Transportauftrag

  • Auftrag zum Befördern einer Sendung, inklusive genauer Absprachen bezüglich der Art und Weise des Transports.
 

31. Auftraggeber

  • Vertragspartner des Spediteurs, der den Transportauftrag unterzeichnet hat. Hierbei kann es sich um den Absender, den Empfänger oder eine dritte Partei handeln.
 

32. Reklamation

  • Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Schadensforderung aufgrund einer Beschädigung bzw. dem Verlust der Sendung während des Transports oder aber aufgrund einer verspäteten Anlieferung der Waren.
 

33. Sonderziehungsrecht (SDR)

  • Das Sonderziehungsrecht (SZR; engl.: „Special Drawing Right“, SDR) ist eine künstliche Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird. Sie wurde 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt. SZR hat den ISO 4217-Code XDR.
 

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